Wir sind für Sie da:

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Wer kommt dafür auf?

• Wir sind vom Kommunalen Sozialverband Sachsen anerkannter und zertifizierter Anbieter von niederschwelligen Entlastungs- und Betreuungsleistungen gem. §45a sowie §39b SGB XI. Somit besteht für Sie die Möglichkeit, dass die Entlastungs- und Betreuungsleistungen ggf. von den Pflegekassen getragen werden.

• Darüber hinaus können die Kosten auch privat getragen werden.

• Die konkrete Termingestaltung, die Dauer und die Regelmäßigkeit werden individuell nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen ausgerichtet.

Sie benötigen mehr Informationen?

Wenn Sie ausführliche Informationen rundum das Thema Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Sie bzw. Ihre Angehörigen erfahren möchten, rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin.

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