Wir sind für Sie da:

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MO - DO von 8.00 - 18.00Uhr
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Wer kommt dafür auf?

• Wir sind vom Kommunalen Sozialverband Sachsen anerkannter und zertifizierter Anbieter von niederschwelligen Entlastungs- und Betreuungsleistungen gem. §45a sowie §39b SGB XI. Somit besteht für Sie die Möglichkeit, dass die Entlastungs- und Betreuungsleistungen ggf. von den Pflegekassen getragen werden.

• Darüber hinaus können die Kosten auch privat getragen werden.

Die konkrete Termingestaltung, die Dauer und die Regelmäßigkeit werden individuell nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen ausgerichtet.

Sie benötigen mehr Informationen?

Wenn Sie ausführliche Informationen rundum das Thema Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Sie bzw. Ihre Angehörigen erfahren möchten, rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin.

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