Wer kommt dafür auf?
• Wir sind vom Kommunalen Sozialverband Sachsen anerkannter und zertifizierter Anbieter von niederschwelligen Entlastungs- und Betreuungsleistungen gem. §45a sowie §39b SGB XI. Somit besteht für Sie die Möglichkeit, dass die Entlastungs- und Betreuungsleistungen ggf. von den Pflegekassen getragen werden.
• Darüber hinaus können die Kosten auch privat getragen werden.
• Die konkrete Termingestaltung, die Dauer und die Regelmäßigkeit werden individuell nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen ausgerichtet.